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Roland Rickenstorf Rechtsanwalt

Insolvenzrecht

Stellen Sie mir all Ihre Fragen und lassen Sie uns zusammen Ihre nächsten Schritte planen.

Veränderungen unkompliziert meistern – einfach, verständlich und persönlich.

Insolvenzen sind heutzutage leider keine Seltenheit. Viele von uns werden früher oder später einmal davon betroffen – als Gläubiger, als Arbeitnehmer eines zahlungsunfähigen Unternehmens oder als Privat- bzw. Geschäftsperson. Doch wie verhalten Sie sich rechtlich richtig, um Schaden abzuwenden oder zumindest gering zu halten? Was gilt es zu beachten und welche Fristen sind einzuhalten?

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Insolvenz bedeutet nicht das Ende – sondern die Chance auf einen Neuanfang.

In einer wirtschaftlich angespannten Situation verliert man schnell den Überblick: offene Forderungen, laufende Kosten, Gläubigerdruck. Doch wenn Sie frühzeitig handeln, können Sie die Weichen für eine rechtssichere und langfristige Lösung stellen. Ich berate Sie sowohl bei drohender Zahlungsunfähigkeit als auch im laufenden Insolvenzverfahren – ob als Unternehmer, Verbraucher oder Gläubiger. Ziel ist es, Schaden abzuwenden, Perspektiven zu schaffen und dabei klare Strukturen einzuhalten.

Ich begleite Sie durch das Verfahren – Schritt für Schritt, mit Erfahrung und Überblick.

Die Insolvenzordnung ist komplex, bietet aber auch Schutzmechanismen. Ich helfe Ihnen, die passende Verfahrensart zu wählen, Ihre Rechte zu wahren und Ihre Pflichten zu erfüllen. Egal ob Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz – ich begleite Sie strukturiert durch die einzelnen Phasen, achte auf Fristen und stehe Ihnen auch dann zur Seite, wenn der Insolvenzverwalter Forderungen gegen Sie geltend macht. Für Gläubiger prüfe ich, wie Ansprüche gesichert und Anfechtungen begegnet werden können.

Typische Fragestellungen aus der Praxis – hier unterstütze ich Sie konkret:

Ich helfe Ihnen insbesondere bei:

Insolvenzantragsverfahren
der Anmeldung und Anerkennung von Insolvenzforderungen
Restschuldbefreiungsverfahren (auch als Gläubiger, z. B. Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung)
der Inanspruchnahme von persönlich haftenden Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
bei der Abwehr insolvenzrechtlicher Anfechtungen durch den Insolvenzverwalter
bei der Klärung von Haftungsfragen des Insolvenzverwalters
Erst Kontakt1

Sie melden sich telefonisch oder per Mail, schildern kurz Ihr Anliegen und erhalten zeitnah einen Termin zur Erstberatung, in meiner Kanzlei, am Telefon oder per Videokonferenz, so wie es für Sie am angenehmsten ist

Erstgespräch2

Im Erstgespräch erzählen Sie, was passiert ist, und legen wichtige Unterlagen vor. Ich höre zu, stelle gezielte Fragen und ordne den Sachverhalt rechtlich ein, damit Sie Ihre Möglichkeiten verständlich und klar vor Augen haben.

Einschätzung3

Anschließend erhalten Sie eine klare Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten. Wir besprechen die nächsten Schritte und ich erläutere, mit welchen Gerichts und Anwaltskosten Sie rechnen müssen und ob eine Rechtsschutzversicherung einspringen kann.

Fachgebiete
Verkehrsrecht

Ob Bußgeld, Unfall oder Fahrverbot – ich vertrete Sie im Verkehrsrecht und setze Ihre Rechte konsequent durch.

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Forderungsinkasso

Ich helfe Ihnen, offene Rechnungen rechtssicher einzufordern – außergerichtlich und, wenn nötig, auch vor Gericht.

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Insolvenzrecht

Beratung für Privatpersonen oder Unternehmer bei Überschuldung, Insolvenzverfahren und dem Weg in die Entlastung.

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Vertragsrecht

Ich prüfe, gestalte und sichere Verträge ab – verständlich, vorausschauend und auf Ihre Interessen abgestimmt.

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Notfallvorsorge

Sorgen Sie mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht für klare Entscheidungen im Ernstfall vor.

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