Ein Kunde oder Vertragspartner hat Insolvenz angemeldet und Ihre Rechnung ist noch offen? Dann sollten Sie die gerichtlichen Schreiben und die darin genannten Fristen nicht ignorieren.
Eine offene Forderung ist durch die Insolvenz nicht automatisch verloren. Sie wird aber auch nicht von selbst berücksichtigt oder bezahlt. In der Regel muss sie ordnungsgemäß beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.
Ich prüfe Ihre Unterlagen persönlich und kläre mit Ihnen, welche Forderung Sie anmelden können, welche Nachweise benötigt werden, ob Sicherheiten oder besondere Rechte bestehen, welche Fristen Sie beachten müssen und welche weiteren Schritte wirtschaftlich sinnvoll sind.
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Im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts steht, bis wann Forderungen angemeldet werden sollen. Auch eine spätere Anmeldung kann noch möglich sein. Sie kann jedoch zusätzliche Kosten verursachen und das Verfahren verzögern.
Wichtig ist außerdem: Die bloße Anmeldung bedeutet noch nicht, dass die Forderung anerkannt wird oder dass Sie tatsächlich eine Zahlung erhalten. Entscheidend sind unter anderem die vorhandene Insolvenzmasse, die Art der Forderung und mögliche Sicherheiten.
Ich prüfe deshalb nicht nur das Formular, sondern Ihre gesamte rechtliche und wirtschaftliche Position.
Ich prüfe die Höhe und den Grund Ihrer Forderung, berechne gegebenenfalls Zinsen und stelle die erforderlichen Belege zusammen. Anschließend übernehme ich die Anmeldung beim Insolvenzverwalter.
Möglicherweise haben Sie Rechte, durch die Sie besser gestellt sind als andere Gläubiger – beispielsweise aufgrund eines Eigentumsvorbehalts, einer Bürgschaft oder anderer vereinbarter Sicherheiten. Ich prüfe, ob solche Rechte bestehen und wie sie im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.
Der Insolvenzverwalter oder ein anderer Gläubiger kann einer angemeldeten Forderung widersprechen. Dann erscheint sie zunächst nicht als anerkannt. Ich erläutere Ihnen, warum die Forderung bestritten wurde und ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordern, die Sie bereits vor der Insolvenz erhalten haben. Eine solche Forderung ist aber nicht automatisch berechtigt. Ich prüfe die Voraussetzungen und mögliche Einwendungen anhand des konkreten Sachverhalts.
Einige Forderungen können auch nach einer späteren Restschuldbefreiung bestehen bleiben. Dafür müssen jedoch besondere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein und der entsprechende Rechtsgrund muss ausdrücklich angemeldet werden. Ich prüfe sorgfältig, ob das in Ihrem Fall tatsächlich in Betracht kommt. Eine vorschnelle oder unbegründete Einordnung ist nicht sinnvoll.
Eine Forderungsanmeldung besteht nicht nur aus dem Ausfüllen eines Formulars. Fehler bei Forderungsgrund, Zinsen, Belegen oder besonderen Rechten können später schwer zu korrigieren sein.
Ich prüfe Ihre Unterlagen persönlich, erkläre Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten in verständlicher Sprache und entwickle mit Ihnen eine Strategie, die sich an Ihrem wirtschaftlichen Ziel orientiert.
In einem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihr Anliegen. Ich prüfe die rechtliche Situation und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte, voraussichtliche Kosten sowie Erfolgsaussichten. Erst mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung kommt das Mandat zustande.
Die Kosten richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung.
Ich informiere Sie vor Mandatsbeginn transparent über die entstehenden Kosten. Auf Wunsch prüfe ich auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
In bestimmten Verfahren, z. B. vor dem Landgericht, besteht Anwaltszwang. Auch außerhalb solcher Fälle ist anwaltliche Beratung oft sinnvoll, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Ja. Ich biete Telefon-, Video- oder Vor-Ort-Termine an. Vereinbaren Sie Ihren Termin einfach per E-Mail, Telefon oder über mein Onlineformular.
Das hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet und dem Umfang der Angelegenheit ab. Ich informiere Sie fortlaufend über den Stand Ihres Verfahrens und etwaige Fristen.
Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit (z. B. Verträge, Schriftverkehr, Bescheide, Belege). So kann ich Ihren Fall präzise einschätzen.
Bewahren Sie Ruhe, reagieren Sie nicht vorschnell und kontaktieren Sie mich sofort. In vielen Fällen laufen Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Selbstverständlich. Mein Ziel ist stets, eine schnelle, wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden – oft bereits außergerichtlich durch Verhandlungen oder Vergleichsvereinbarungen.
Ein gerichtliches Verfahren beginnt mit dem Einreichen einer Klage oder eines Antrags. Danach erfolgt die Zustellung an die Gegenseite, Schriftsatzwechsel, ggf. ein Gütetermin und schließlich die Hauptverhandlung.
Ich begleite Sie in allen Phasen und vertrete Ihre Interessen konsequent vor Gericht.
Wer die Kosten eines Verfahrens nicht tragen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) oder Beratungshilfe.
Ich unterstütze Sie beim Ausfüllen der Formulare und beim Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.
Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung aus, kann ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Ich prüfe, welcher Weg in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist, und übernehme die gesamte Abwicklung.
Ich bespreche mit Ihnen den Ablauf, mögliche Fragen des Gerichts und das prozessuale Verhalten.
Ziel ist, dass Sie sicher, vorbereitet und souverän auftreten.
Ob Bußgeld, Unfall oder Fahrverbot – ich vertrete Sie im Verkehrsrecht und setze Ihre Rechte konsequent durch.
Ich helfe Ihnen, offene Rechnungen rechtssicher einzufordern – außergerichtlich und, wenn nötig, auch vor Gericht.
Beratung für Privatpersonen oder Unternehmer bei Überschuldung, Insolvenzverfahren und dem Weg in die Entlastung.
Ich prüfe, gestalte und sichere Verträge ab – verständlich, vorausschauend und auf Ihre Interessen abgestimmt.
Sorgen Sie mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht für klare Entscheidungen im Ernstfall vor.