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Roland Rickenstorf Rechtsanwalt
Insolvenzrecht • Gläubigervertretung in Leipzig

Ihr Schuldner ist insolvent? Jetzt kommt es auf die richtigen Schritte an.

Ein Kunde oder Vertragspartner hat Insolvenz angemeldet und Ihre Rechnung ist noch offen? Dann sollten Sie die gerichtlichen Schreiben und die darin genannten Fristen nicht ignorieren.

Eine offene Forderung ist durch die Insolvenz nicht automatisch verloren. Sie wird aber auch nicht von selbst berücksichtigt oder bezahlt. In der Regel muss sie ordnungsgemäß beim Insolvenzverwalter angemeldet werden.

Ich prüfe Ihre Unterlagen persönlich und kläre mit Ihnen, welche Forderung Sie anmelden können, welche Nachweise benötigt werden, ob Sicherheiten oder besondere Rechte bestehen, welche Fristen Sie beachten müssen und welche weiteren Schritte wirtschaftlich sinnvoll sind.

  • Anmeldung vollständig vorbereiten
  • Sicherheiten und Rang einordnen
  • Anfechtung konkret prüfen
  • Intro über Roland - Modul um Vertrauen zu Gewinnen

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    „In einem persönlichem Erstgespräch Platzhalter Text, hier steht was passendes dann je nach aktuellem Fachgebiet.“
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    Portrait von Roland Rickenstorf
    Wichtig für Gläubiger

    Was Sie als Gläubiger jetzt beachten müssen

    Im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts steht, bis wann Forderungen angemeldet werden sollen. Auch eine spätere Anmeldung kann noch möglich sein. Sie kann jedoch zusätzliche Kosten verursachen und das Verfahren verzögern.

    Wichtig ist außerdem: Die bloße Anmeldung bedeutet noch nicht, dass die Forderung anerkannt wird oder dass Sie tatsächlich eine Zahlung erhalten. Entscheidend sind unter anderem die vorhandene Insolvenzmasse, die Art der Forderung und mögliche Sicherheiten.

    Ich prüfe deshalb nicht nur das Formular, sondern Ihre gesamte rechtliche und wirtschaftliche Position.

    Konkrete Leistungen

    Dabei unterstütze ich Sie

    Forderung anmelden

    Ich prüfe die Höhe und den Grund Ihrer Forderung, berechne gegebenenfalls Zinsen und stelle die erforderlichen Belege zusammen. Anschließend übernehme ich die Anmeldung beim Insolvenzverwalter.

    Sicherheiten prüfen

    Möglicherweise haben Sie Rechte, durch die Sie besser gestellt sind als andere Gläubiger – beispielsweise aufgrund eines Eigentumsvorbehalts, einer Bürgschaft oder anderer vereinbarter Sicherheiten. Ich prüfe, ob solche Rechte bestehen und wie sie im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können.

    Wurde Ihre Forderung anerkannt oder bestritten?

    Der Insolvenzverwalter oder ein anderer Gläubiger kann einer angemeldeten Forderung widersprechen. Dann erscheint sie zunächst nicht als anerkannt. Ich erläutere Ihnen, warum die Forderung bestritten wurde und ob weitere rechtliche Schritte sinnvoll sind.

    Rückforderungen des Insolvenzverwalters prüfen

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Insolvenzverwalter Zahlungen zurückfordern, die Sie bereits vor der Insolvenz erhalten haben. Eine solche Forderung ist aber nicht automatisch berechtigt. Ich prüfe die Voraussetzungen und mögliche Einwendungen anhand des konkreten Sachverhalts.

    Besondere Forderungen richtig anmelden

    Einige Forderungen können auch nach einer späteren Restschuldbefreiung bestehen bleiben. Dafür müssen jedoch besondere gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein und der entsprechende Rechtsgrund muss ausdrücklich angemeldet werden. Ich prüfe sorgfältig, ob das in Ihrem Fall tatsächlich in Betracht kommt. Eine vorschnelle oder unbegründete Einordnung ist nicht sinnvoll.

    Kosten: Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Tätigkeit, dem Wert der Forderung und gegebenenfalls einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Bevor Sie mich beauftragen, erläutere ich Ihnen transparent, welche Kosten voraussichtlich entstehen.
    Nächste Schritte

    So gehe ich vor

    Unterlagen prüfen1

    Ich benötige insbesondere den Eröffnungsbeschluss, Verträge und Vereinbarungen, Rechnungen und Zahlungsübersichten, Mahnungen und Schriftverkehr, Angaben zu Sicherheiten sowie bereits vorhandene Urteile oder Vollstreckungsbescheide.

    Fristen und Rechtsposition einordnen2

    Ich prüfe, welche Fristen gelten, welche Forderungen angemeldet werden können und ob besondere Rechte oder Risiken bestehen.

    Chancen, Risiken und Kosten besprechen3

    Sie erhalten eine verständliche Einschätzung – nicht nur, was rechtlich möglich ist, sondern auch, welcher Aufwand angesichts der voraussichtlichen Zahlung sinnvoll ist.

    Gewählten Schritt umsetzen4

    Ich übernehme je nach Bedarf die Forderungsanmeldung, die Korrespondenz mit dem Insolvenzverwalter oder die weitere rechtliche Vertretung.

    Warum ich?

    Persönliche Beratung statt bloßer Formularhilfe

    Eine Forderungsanmeldung besteht nicht nur aus dem Ausfüllen eines Formulars. Fehler bei Forderungsgrund, Zinsen, Belegen oder besonderen Rechten können später schwer zu korrigieren sein.

    Ich prüfe Ihre Unterlagen persönlich, erkläre Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten in verständlicher Sprache und entwickle mit Ihnen eine Strategie, die sich an Ihrem wirtschaftlichen Ziel orientiert.

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    FAQ

    Antworten auf die wichtigsten Fragen nach einem Unfall

    In einem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihr Anliegen. Ich prüfe die rechtliche Situation und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte, voraussichtliche Kosten sowie Erfolgsaussichten. Erst mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung kommt das Mandat zustande.

    Die Kosten richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung.
    Ich informiere Sie vor Mandatsbeginn transparent über die entstehenden Kosten. Auf Wunsch prüfe ich auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.

    In bestimmten Verfahren, z. B. vor dem Landgericht, besteht Anwaltszwang. Auch außerhalb solcher Fälle ist anwaltliche Beratung oft sinnvoll, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

    Ja. Ich biete Telefon-, Video- oder Vor-Ort-Termine an. Vereinbaren Sie Ihren Termin einfach per E-Mail, Telefon oder über mein Onlineformular.

    Das hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet und dem Umfang der Angelegenheit ab. Ich informiere Sie fortlaufend über den Stand Ihres Verfahrens und etwaige Fristen.

    Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit (z. B. Verträge, Schriftverkehr, Bescheide, Belege). So kann ich Ihren Fall präzise einschätzen.

    Bewahren Sie Ruhe, reagieren Sie nicht vorschnell und kontaktieren Sie mich sofort. In vielen Fällen laufen Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen.

    Selbstverständlich. Mein Ziel ist stets, eine schnelle, wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden – oft bereits außergerichtlich durch Verhandlungen oder Vergleichsvereinbarungen.

    Ein gerichtliches Verfahren beginnt mit dem Einreichen einer Klage oder eines Antrags. Danach erfolgt die Zustellung an die Gegenseite, Schriftsatzwechsel, ggf. ein Gütetermin und schließlich die Hauptverhandlung.
    Ich begleite Sie in allen Phasen und vertrete Ihre Interessen konsequent vor Gericht.

    Wer die Kosten eines Verfahrens nicht tragen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) oder Beratungshilfe.
    Ich unterstütze Sie beim Ausfüllen der Formulare und beim Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.

    Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung aus, kann ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
    Ich prüfe, welcher Weg in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist, und übernehme die gesamte Abwicklung.

    Ich bespreche mit Ihnen den Ablauf, mögliche Fragen des Gerichts und das prozessuale Verhalten.
    Ziel ist, dass Sie sicher, vorbereitet und souverän auftreten.

    Fachgebiete
    Verkehrsrecht

    Ob Bußgeld, Unfall oder Fahrverbot – ich vertrete Sie im Verkehrsrecht und setze Ihre Rechte konsequent durch.

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    Forderungsinkasso

    Ich helfe Ihnen, offene Rechnungen rechtssicher einzufordern – außergerichtlich und, wenn nötig, auch vor Gericht.

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    Insolvenzrecht

    Beratung für Privatpersonen oder Unternehmer bei Überschuldung, Insolvenzverfahren und dem Weg in die Entlastung.

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    Vertragsrecht

    Ich prüfe, gestalte und sichere Verträge ab – verständlich, vorausschauend und auf Ihre Interessen abgestimmt.

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    Notfallvorsorge

    Sorgen Sie mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht für klare Entscheidungen im Ernstfall vor.

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