Wer darf mit Ärzten sprechen, Bankangelegenheiten regeln oder Ihren Willen durchsetzen? Ich übersetze Ihre persönlichen Entscheidungen in klare Vorsorgedokumente und bespreche mit Ihnen Reichweite, Grenzen und Form.
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Viele glauben, im Notfall dürfe der Ehepartner ohne Weiteres alles regeln. Das stimmt so nicht. Ehegatten vertreten einander nicht generell automatisch: Das Notvertretungsrecht nach § 1358 BGB betrifft nur Gesundheitsangelegenheiten, gilt grundsätzlich höchstens sechs Monate und kennt Ausschlussgründe.
Ohne ausreichende Vollmacht kann das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen – nicht automatisch, sondern nur wenn es erforderlich ist. Mit einer wirksamen Vorsorgevollmacht bestimmen Sie stattdessen selbst, wer für Sie handeln darf.
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie selbst, wer für Sie handeln darf, wenn Sie es einmal nicht mehr können. Ich lege mit Ihnen die Vertrauensperson, die einzelnen Aufgabenbereiche und klare Grenzen fest – auf Wunsch auch mehrere Bevollmächtigte.
In einer Patientenverfügung halten Sie fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in bestimmten Situationen wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr einwilligen können. Ich formuliere Ihre Wünsche so konkret, dass Ärzte und Angehörige sich darauf verlassen können.
Sollte trotz Vollmacht einmal eine rechtliche Betreuung nötig werden, können Sie vorab bestimmen, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll und wen nicht. Ich halte Ihre Wünsche dafür verbindlich fest.
Ich prüfe, welche Form Ihre Dokumente brauchen – von der Schriftform bis zur notariellen Beurkundung, etwa bei Grundstücksgeschäften. Außerdem erkläre ich, wie die wesentlichen Daten im Zentralen Vorsorgeregister registriert werden, damit Gericht und Ärzte sie im Ernstfall finden.
Ich bin Ihr direkter Ansprechpartner, höre Ihre Wünsche an und erläutere verständlich, welche Regelung tatsächlich dazu passt. Sie erhalten eine klare Dokumentenstrategie statt eines ungeprüften Musters.
In einem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihr Anliegen. Ich prüfe die rechtliche Situation und bespreche mit Ihnen die nächsten Schritte, voraussichtliche Kosten sowie Erfolgsaussichten. Erst mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung kommt das Mandat zustande.
Die Kosten richten sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Honorarvereinbarung.
Ich informiere Sie vor Mandatsbeginn transparent über die entstehenden Kosten. Auf Wunsch prüfe ich auch, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt.
In bestimmten Verfahren, z. B. vor dem Landgericht, besteht Anwaltszwang. Auch außerhalb solcher Fälle ist anwaltliche Beratung oft sinnvoll, um Fehler zu vermeiden und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Ja. Ich biete Telefon-, Video- oder Vor-Ort-Termine an. Vereinbaren Sie Ihren Termin einfach per E-Mail, Telefon oder über mein Onlineformular.
Das hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet und dem Umfang der Angelegenheit ab. Ich informiere Sie fortlaufend über den Stand Ihres Verfahrens und etwaige Fristen.
Bitte bringen Sie alle relevanten Unterlagen mit (z. B. Verträge, Schriftverkehr, Bescheide, Belege). So kann ich Ihren Fall präzise einschätzen.
Bewahren Sie Ruhe, reagieren Sie nicht vorschnell und kontaktieren Sie mich sofort. In vielen Fällen laufen Fristen, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Selbstverständlich. Mein Ziel ist stets, eine schnelle, wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden – oft bereits außergerichtlich durch Verhandlungen oder Vergleichsvereinbarungen.
Ein gerichtliches Verfahren beginnt mit dem Einreichen einer Klage oder eines Antrags. Danach erfolgt die Zustellung an die Gegenseite, Schriftsatzwechsel, ggf. ein Gütetermin und schließlich die Hauptverhandlung.
Ich begleite Sie in allen Phasen und vertrete Ihre Interessen konsequent vor Gericht.
Wer die Kosten eines Verfahrens nicht tragen kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Prozesskostenhilfe (PKH) oder Beratungshilfe.
Ich unterstütze Sie beim Ausfüllen der Formulare und beim Nachweis Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse.
Bleibt eine Zahlung trotz Mahnung aus, kann ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Zwangsvollstreckung eingeleitet werden.
Ich prüfe, welcher Weg in Ihrem Fall wirtschaftlich sinnvoll ist, und übernehme die gesamte Abwicklung.
Ich bespreche mit Ihnen den Ablauf, mögliche Fragen des Gerichts und das prozessuale Verhalten.
Ziel ist, dass Sie sicher, vorbereitet und souverän auftreten.
Ob Bußgeld, Unfall oder Fahrverbot – ich vertrete Sie im Verkehrsrecht und setze Ihre Rechte konsequent durch.
Ich helfe Ihnen, offene Rechnungen rechtssicher einzufordern – außergerichtlich und, wenn nötig, auch vor Gericht.
Beratung für Privatpersonen oder Unternehmer bei Überschuldung, Insolvenzverfahren und dem Weg in die Entlastung.
Ich prüfe, gestalte und sichere Verträge ab – verständlich, vorausschauend und auf Ihre Interessen abgestimmt.
Sorgen Sie mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht für klare Entscheidungen im Ernstfall vor.