Stellen Sie mir all Ihre Fragen und lassen Sie uns gemeinsam Ihre nächsten Schritte planen.
Niemand denkt in Zeiten, in denen er gesund ist, gern an Themen wie Unfall, Krankheit oder Tod. Aber stellen Sie sich bitte die folgende Situation vor: „Ich hatte gestern einen schweren Verkehrsunfall. Der Rettungshubschrauber musste mich ins Krankenhaus fliegen. Während der letzten Nacht wurde ich mehrmals notoperiert. Gerade jetzt liege ich im künstlichen Koma.“
Das deutsche Recht wird vom Grundsatz der Selbstbestimmung beherrscht. Ist man dazu nicht mehr in der Lage, müssen zwangsläufig andere entscheiden. Das Gesetz sieht also zwei Möglichkeiten vor: Gesetzliche Betreuung oder persönlich geregelte Vorsorge: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, für Kinder die Sorgerechtsverfügung.
Ist keine persönliche Vorsorge getroffen, findet eine gesetzliche Betreuung statt. Für viele ist überraschend, dass selbst Ehegatten per Gesetz nicht automatisch zur Vertretung untereinander berechtigt sind. Zwar können Verwandte grundsätzlich als gerichtliche Betreuer in Betracht gezogen werden, doch gerade bei kurzfristig angeordneten Betreuungen wird in der Praxis häufig ein Berufsbetreuer, z. B. Rechtsanwalt, bestellt.
Ich erstelle daher individuell:
Ob Bußgeld, Unfall oder Fahrverbot – ich vertrete Sie im Verkehrsrecht und setze Ihre Rechte konsequent durch.
Ich helfe Ihnen, offene Rechnungen rechtssicher einzufordern – außergerichtlich und, wenn nötig, auch vor Gericht.
Beratung für Privatpersonen oder Unternehmer bei Überschuldung, Insolvenzverfahren und dem Weg in die Entlastung.
Ich prüfe, gestalte und sichere Verträge ab – verständlich, vorausschauend und auf Ihre Interessen abgestimmt.
Sorgen Sie mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsvollmacht für klare Entscheidungen im Ernstfall vor.